Pressemitteilung 49/2020 vom 07.05.2020

Liebe Mitglieder und Freunde des FVI,

in der Pressemitteilung 49/2020 vom 07.05.2020 stellt das Kultusministerium Baden-Württemberg in Aussicht,dass „voraussichtlich vom kommenden Montag, 11. Mai 2020 an Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt“ sind. In diesem Schreiben ist unter den genannten Infektionsschutzvorgaben (siehe Link unten) auch explizit der Fußball genannt: „Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.“ Die komplette Pressemitteilung findet man unter folgendem Link:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+07+Perspektive+fuer+den+Breiten-+und+Leistungssport/?LISTPAGE=344894

Das ist natürlich eine erfreuliche Nachricht und wir alle sehnen uns danach, wieder auf den grünen Rasen zurückzukehren und einen Ball am Fuß zu haben. Dies wollen wir unseren aktiven Mitgliedern auf jeden Fall auch ermöglichen.

An erster Stelle steht für uns allerdings die Aufgabe, die Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler, sowie unserer Trainerinnen und Trainer, allen anderweitig Beteiligten, und auch deren Familien zu schützen. Daher bitten wir noch um etwas Geduld. Wir arbeiten gerade an einem tragfähigen Konzept, das es uns erlaubt unter Achtung der behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz, den Trainingsbetrieb gemäß den Richtlinien des Kultusministeriums wieder zu ermöglichen.

Wir können Euch voraussichtlich Ende nächster Woche das ausgearbeitete Konzept, sowie einzelne Trainingszeiten und -pläne vorlegen. Bis dahin bitten wir um Geduld und danken Euch für Euer Verständnis.

Bis dahin bleibt gesund und guter Dinge!

Gez. Dominique Mayer, 1. Vorsitzender

 

Dieser Beitrag wurde am 10. Mai 2020 veröffentlicht.