Training mit Körperkontakt und Wettkämpfe sind ab Juli wieder erlaubt

Spielen und kämpfen ohne Abstand

**Stuttgart/Karlsruhe.** Ab dem 1. Juli darf in Baden-Württemberg wieder gegrätscht, gerungen und gekämpft werden. Mit der neuen Corona-Verordnung fällt für die Sportlerinnen und Sportler im Trainings- und einem wieder möglichen Wettkampfbetrieb die Abstandsregel weg. Die neue Corona-Verordnung Sport wurde am Donnerstagnachmittag veröffentlicht und gilt für den Amateur- wie Leistungssport. In Gruppen bis 20 Personen darf künftig abstandsfrei trainiert werden. Zudem dürfen Wettkämpfe mit zunächst bis zu 100 teilnehmenden Sportlern stattfinden.
„Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft“, sagte Elvira Menzer-Haasis. Die Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSV) betonte: „Von der neuen Verordnung wird vor allem der Freizeit- und Breitensport profitieren.“
Nach dem totalen Stillstand und ersten Lockerungen unter Einhaltung des Abstandsgebots bedeutet die Neureglung in der Tat einen großen Schritt hin zu einer neuen Normalität im Sportbetrieb. Allerdings sind weiter viele Auflagen zu erfüllen, allen voran Hygieneanforderungen und das Erfassen von Daten.
Trainiert werden kann jedoch von nächsten Mittwoch an wieder mit Körperkontakt. Analog zur allgemeinen Landesverordnung, die Treffen von bis zu 20 Personen erlaubt, dürfen die Gruppen allerdings bis auf weiteres diese Grenze nicht überschreiten. Bei Vollkontakt-Sportarten wie Judo, Ringen oder Boxen darf auch wieder trainiert werden, allerdings müssen feste Paare für die Übungseinheiten gebildet werden. Dies gilt ebenso für den Tanzsport.
Umkleiden und Duschen dürfen mit Abstand wieder benutzt werden. Und Wettkämpfe sind ab kommenden Monat ebenfalls möglich. „Insgesamt dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf beziehungsweise Sportwettbewerb teilnehmen“, heißt es in der Verordnung. Auch bis zu 100 Zuschauer sind zugelassen, für diese gilt das Abstandsgebot. Gibt es feste Sitzplätze, erhöht sich die Maximalzahl an Zuschauern auf 250.
Ab dem 1. August können insgesamt bis zu 500 Sportler und Zuschauer an einem Wettkampf teilnehmen beziehungsweise diesen besuchen. Dabei ist freigestellt, wie zwischen Athleten und Besuchern aufgeteilt wird. Diese Regelung gilt bis 31. Oktober. Veranstalter oder Betreiber von Sportanlagen müssen ein Hygienekonzept erstellen.
Die Lockerungen bieten Verbänden und Vereinen nun zumindest für die nächsten Monate Klarheit. Das betrifft die Vorbereitung auf die neue Saison wie auch die Pläne für Spielbetrieb in Ligen, die im Spätsommer oder Herbst starten. Im Amateurfußball könnte die neue Saison, wie zuletzt angedacht, Anfang September und mit Spielen vor Zuschauern beginnen. „Die neue Verordnung ist wieder ein Schritt weiter hin zur Normalität und zu einer möglichen Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Daher begrüßen wir die Entscheidung sehr und sind froh, dass unsere Bemühungen gegenüber der Politik Früchte tragen“. sagte Ronny Zimmermann, Präsident des badischen Fußballverbandes (bfv).
Nun gelte es, „umfassende Konzepte zu erarbeiten, die es dem Sport ermöglichen, zu einem Spiel- und Wettkampfbetrieb mit größerer Zuschauerkapazität im Freien wie in der Halle zurückzukehren“, erklärte der LSV. Aber ein Anfang auf dem Weg zurück zur Sport-Normalität scheint gemacht. Immer vorausgesetzt, dass keine zweite Corona-Welle angerollt kommt.

Dieser Beitrag wurde am 26. Juni 2020 veröffentlicht.