Trainingsregelungen gelten unverändert – Saisonfortsetzung unwahrscheinlich

Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,

nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz, den Lockdown bis mindestens 18. April 2021 zu verlängern, gibt es keine weiteren Lockerungen wie im vierten Öffnungsschritt des Stufenplanes vorgesehen. Für den Sport bedeutet dies, dass bis auf Weiteres die seit dem 8. März gültigen Regelungen unverändert gelten. Somit kann auch weiterhin – abhängig vom stabilen Inzidenzwert je Land- bzw. Stadtkreis – ein Gruppentraining für max. 20 Kinder unter 15 Jahren (unterhalb Inzidenzwert 100) bzw. ein Gruppentraining von max. 10 Personen über 15 Jahren (unterhalb Inzidenzwert 50) stattfinden. Die Inzidenzwerte in Baden-Württemberg liegen stand heute nur noch in wenigen Fällen unter 50; der Wert von 100 ist bereits in einigen südbadischen Landkreisen überschritten. Dort ist bereits heute kein Gruppentraining für Kinder mehr möglich.

Mit den gestrigen politischen Entscheidungen wird es immer unwahrscheinlicher, dass der Spielbetrieb im Amateurfußball nach einer angemessenen Vorbereitungszeit bis zum 9. Mai wieder aufgenommen und die Saison 2020/21 zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann. Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbandes wird in einer Sitzung nach Ostern darüber beraten, ob eine Fortsetzung der laufenden Spielzeit und damit eine sportliche Wertung noch realistisch ist, oder ob die Meisterschaftsrunden im Amateurfußball annulliert werden müssen. Eine Annullierung der Meisterschaftsrunden wäre zunächst ohne Auswirkung auf die laufenden Pokalwettbewerbe.

In kommenden Tagen findet nun ein Austausch in den zuständigen Verbandsgremien und zwischen den drei baden-württembergischen Fußballverbänden statt. Für die laufende Woche ist zudem ein Gespräch zwischen der Oberliga-Spielkommission und den Vereinen der Herren-Oberliga Baden-Württemberg zur aktuellen Situation geplant.

Sobald eine endgültige Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Spielzeit 2020/21 gefallen ist, werden wir zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr SBFV-Team
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Dieser Beitrag wurde am 24. März 2021 veröffentlicht.